AGB -
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Bestandteil
aller abgeschlossenen Verträge mit
Hoffmann, EDV Office & Design, Heinrich-Heine-Str. 19,
61118 Bad Vilbel, nachfolgend Firma genannt,
sowie aller sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung
getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden
ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der
Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall,
dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.
1.1 Geltungsbereich
Die Firma erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Mit der Inanspruchnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch,
wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
Die Firma behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
nach einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu
ergänzen. Die Ankündigung erfolgt im Internet auf der Seite
http://www.hoffmann-net.org
. Widerspricht ein Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen
innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung, ist der Anbieter
berechtigt, den Vertrag zu dem Termin zu kündigen, an dem die neuen
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
2. Angebote
Angebote insbesondere zu Hard- und Software sind immer nur in der KW
der Angebotserstellung gültig sofern nichts anderes ausdrücklich
vereinbart wird.
3. Zusammenarbeit bei Dienstleistungen
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen
von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise
des anderen unverzüglich gegenseitig.
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig,
nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm
erkennbaren Folgen der Firma unverzüglich mitzuteilen. Die Firma und
der Kunde verständigen sich in regelmäßigen Abständen
über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung,
um gegebenenfalls die Durchführung des Vertrages anpassen zu können.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Dienstleistungen
Der Kunde unterstützt die Firma bei der Erfüllung ihrer vertraglich
geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur
Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und
Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der
Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung
des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche
Sachkenntnis verfügen.
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der Firma im Rahmen der Vertragsdurchführung
(Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese
umgehend und in einem gängigen, möglichst digitalen Format zur
Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen
Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde
die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die Firma
die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen
nimmt der Kunde auf seine Kosten wahr.
5. Termine
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhaltung eine Vertragspartei nach § 286
Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät
(verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich
zu bezeichnen.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation
usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht
rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, etc.) hat die Firma nicht
zu vertreten und berechtigen die Firma, das Erbringen der betroffenen Leistungen
um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Die Firma wird dem Kunden Leistungs- Verzögerungen aufgrund höherer
Gewalt anzeigen.
6. Leistungsänderungen
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Firma zu erbringenden
Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich
gegenüber der Firma äußern. Das weitere Verfahren richtet
sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen,
die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden
umgesetzt werden können, kann die Firma von dem folgenden Verfahren
unter Punkt 7 absehen.
Die Firma prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Termineinhaltung
hat. Erkennt die Firma, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung
nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt
die Firma dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch
weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um
zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde
sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die Firma die
Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt,
seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete
Änderungsverfahren endet dann.
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Firma dem Kunden die
Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen
darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag
für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum
der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für
die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und
das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf
die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der
Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2
nicht einverstanden ist.
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung
der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
Der Kunden kann die schriftliche Mitteilung der neuen Termine anfordern.
Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände
zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches,
das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Mehrarbeit. Die
Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung
über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach
der üblichen Vergütung von der Firma berechnet.
Die Firma ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen
zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung
unter Berücksichtigung der Interessen von der Firma für den Kunden
zumutbar ist.
7. Rechte
Die Firma gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache,
räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen
vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen,
gelten die §§ 69 d und e UrhG.
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die
Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz
der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Firma kann den
Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde
in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
Alle Design-Entwürfe, Muster oder Reinzeichnungen unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Dem Kunden werden nur die Nutzungsrechte übertragen.
Die Firma hat das Recht im Rahmen der Internetpräsenz oder bei Veröffentlichungen
als Urheber genannt zu werden.
8. Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder der Dienstleistung
bestehenden
Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die Firma diese Pflichtverletzung
zu vertreten hat.
9. Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im
Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen
zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt,
Im Verzugsfall ist die Firma berechtigt, bankübliche Zinsen zu berechnen.
Falls die Firma eine Mahnung schicken muss, ist sie berechtigt dafür
die gesetzlich zulässige Mahngebühr von € 5 in Rechnung zu
stellen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
10. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat
reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine,
es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend
vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen
oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein,
die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl
die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich
der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma an der rechtzeitigen
Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen
bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen
Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von
einem Monat eine Nachfrist, die 4 Wochen nicht unterschreiten darf.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach
allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände
zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf
der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt
hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist
erfüllt. Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten
Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht
frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich
vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandwege und der Versandart im
freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim
Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie
jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der
Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Verliert
die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche
gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten, so haftet der Kunde
für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware die Firma bzw.
den Direktlieferanten verlässt.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in
Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die
unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß
zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung)
und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall
gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten.
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Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt
stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat
der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat
Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter
Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände
veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde
der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer
ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser
Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen
Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
12. Haftungsbeschränkung
Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen
oder mittelbare und / oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen
gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen.
Die Firma haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn,
sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich
zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik
entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass
diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
13. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, dass die Waren die im Vertrag zugesicherten
Eigenschaften besitzen und nicht
mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem
Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche
Minderung des Wertes
oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 6 Monate und beginnt mit
dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungs-frist auftretende
Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch
normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler
entstehen.
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der
Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder
durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen
Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt
noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass
die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Die Gewährleistung kann davon abweichend durch schriftliche Angabe in
der Rechnung verlängert werden. Die Firma kann im Rahmen ihrer Gewährleistungs-verpflichtung
fehlerhafte Geräte, Elemente, Software von Drittanbietern, Zusatzeinrichtungen
oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen
Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner
Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten)
entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungs-arbeiten einzuräumen.
Gelingt es der Firma nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten
ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen,
so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung
setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt.
Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls
der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist.
Angaben im Handbuch in der Dokumentation und / oder Werbematerial, die sich
auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares
Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger
Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen
beziehen können.
14. Nachbesserungsklausel
Die Verpflichtung zur Gewährleistung erstreckt sich nach unserer Wahl
auf Ersatzlieferung, kostenlose Reparatur (Nachbesserung) oder Rückgängigmachung
des Kaufvertrages. Schlägt der Versuch zur Nachbesserung zweimal fehl,
sind wir berechtigt eine Ersatzlieferung durchzuführen. Schlägt
auch diese fehl oder erfolgt diese nach angemessener Nachfristsetzung unseres
Kunden nicht, so ist dieser berechtigt, eine Reduzierung des Kaufpreises
zu verlangen.
15. Datensicherungsklausel bei Durchführung von Dienstleistungen an
bestehenden Systemen
Der Käufer ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz der Firma an
bestehenden Systemen (z.B. Hardwarekomponenten eines PC, Netzwerke, Server
usw.) eine komplette Sicherung seines aktuellen Datenbestandes auf ein geeignetes
Speichermedium durchzuführen. Für Schäden, insbesondere Mehrkosten,
die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung resultieren, übernehmen
wir keine Haftung. Beauftragt der Kunde die Firma, eine Datensicherung durchzuführen,
so ist er verpflichtet ein Aufstellung über alle zu sichernden Daten
schriftlich festzulegen. Die Firma haftet bei Datenverlust nur bei grober
Fahrlässigkeit.
16. Datensicherungsklausel bei Kauf von Hard- und Software Der Käufer
ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz des bei uns erworbenen Produktes
eine komplette Sicherung seines aktuellen Datenbestandes auf ein geeignetes
Speichermedium durchzuführen. Für Schäden, insbesondere Mehrkosten,
die aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung resultieren, übernehmen
wir keine Haftung.
17. Vertraulichkeit
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und
nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die
Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner
aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen
des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
18. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die
Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten
kommt. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit
der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung
gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten
oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand
ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma in der Bundesrepublik
Deutschland. Es gilt deutsches Recht.
Zusätzliche Bedingungen - für Entwicklung einer
Internetpräsenz
A. Pflichten des Anbieters
Der Anbieter verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Webseite im HTML-Format
herzustellen und diese dem Kunden per E-Mail oder auf einem Datenträger
(Diskette) zu übergeben.
(1)Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei
Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 2 bis 4.
(2)Konzeptphase: Der Anbieter erarbeitet auf der Basis von Kundeninformationen
ein Konzept für die Struktur der Webpräsentation. Dazu gehören
ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten
und die Navigationsstruktur .
(3)Entwurfsphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und Freigabe durch den
Kunden erstellt der Anbieter eine Basisversion der Website auf der Grundlage
des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Grundstruktur der Präsentation
erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale besitzen sowie
die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Dazu gehört insbesondere
die Funktionstüchtigkeit der Navigation.
(4)Realisierungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe
durch den Kunden wird die endgültige Version der Präsentation erstellt.
5. Pflichten des Kunden
(1)Der Kunde stellt dem Anbieter die Inhalte zur Verfügung, die in die
Website eingebunden werden sollen. Für die Herstellung der Inhalte ist
allein der Kunde verantwortlich. Dazu gehören alle Texte, Bilder, Grafiken,
Logos und Tabellen. Er stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material
frei von Rechten Dritter ist.
(2)Der Kunde stellt dem Anbieter die einzubindenden Komponenten in elektronischer
Form zur Verfügung. Texte sind als .txt, .html oder .doc-Dateien zu
übergeben, Bilddaten in den Formaten .jpg, .gif oder .png.
(3)Der Kunde übergibt dem Anbieter die Titel sowie Metatags und Beschreibungen
für die einzelnen Seiten, damit sie in den HTML-Code der Seite integriert
werden können. Wenn dies unterbleibt, akzeptiert der Kunde, die vom
Anbieter eingetragenen Werte.
(4)Sobald der Anbieter ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen
Anforderungen erfüllt, wird der Kunde diese Konzeption schriftlich per
E-Mail freigeben.
(5)Nach Erstellung einer Basisversion der Präsentation durch den Anbieter,
die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Kunde,
die Basisversion durch schriftliche Erklärung (E-Mail) freizugeben.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung der Präsentation ist der Kunde zur Abnahme der Präsentation
verpflichtet, sofern die Präsentation den vertraglichen Anforderungen
entspricht. Diese Abnahme bedarf der Schriftform.
7. Zahlungsweise
(1) Nach der Freigabe des Konzepts durch den Kunden (AGB 5.4) kann der Anbieter
eine Rechnung über max. ein Viertel der Summe des Kostenvoranschlags
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, die dann sofort und
ohne Abzug zur Zahlung fällig ist.
(2) Nach der Fertigstellung und Freigabe der Basisversion (AGB 5.5) wird
ein Drittel der Summe des Kostenanschlags zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Nach Fertigstellung der gesamten Präsentation und der Schlussabnahme
(AGB 6) wird der Anbieter dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung
in Rechnung stellen. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 10 Werktagen zur
Zahlung fällig. Maßgebend hierfür ist der Tag der Wertstellung
auf meinem Konto.
Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, bankübliche Zinsen zu
berechnen. Falls wir eine Mahnung schicken müssen, stellen wir dafür
die gesetzlich zulässige Mahngebühr von € 5 in Rechnung.
8. Gewährleistung und Haftung
Für Mängel der Website haftet der Anbieter nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen.
Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht
verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte
oder Darstellungen auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die vorvertragliche,
vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bad Vilbel, den 26.1.2004
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